Der Schlussteil der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre betont noch einmal, dass die unterschiedlichen Ausprägungen der Konfessionen den gemeinsamen Grundkonsens im Hinblick auf die Rechtfertigungslehre nicht aufheben, die gegenseitigen Lehrverurteilungen (in dieser Hinsicht) den heutigen Partner also nicht mehr treffen. Freilich heißt es auch, dass diese Lehrverurteilungen nicht einfach gegenstandslos waren, sondern als Warnungen auch für heute beachtet werden sollen. Das im Konsens niedergelegte gemeinsame Grundverständnis soll und muss sich in Leben und Lehre der Kirchen auswirken und ist als Grundlage geeignet für weitere gemeinsame Klärungen in anderen strittigen Fragen.
Die Erklärung schließt mit Dank an Gott, verbunden mit dem Wunsch, weitere Schritte zur Überwindung der Kirchenspaltung möglich zu machen.