Andere Aufgaben der Kirche blieben gleich: Kirchen waren nach wie vor gefragt als Grablege der adligen und zunehmend städtisch-bürgerlichen Oberschicht, die nachgeborenen Söhne und Töchter wurden in kirchlichen Führungsaufgaben oder Klöstern versorgt und spielten im Konzert der familiären Politik mit. Da der Bischof immer mehr juristische und administrative Befugnisse an sich zog, konnte er sich nicht mehr ausreichend seinen geistlichen Pflichten widmen. Manche „Bischöfe“ waren gar nicht mehr zum Bischof geweiht, sondern nur zum Subdiakon, und überließen die religiösen Aufgaben, für welche die Bischofsweihe erforderlich war, den sogenannten „Weihbischöfen“.
Ekklesiologische Kennzeichen des Hochmittelalters II
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